
Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen . Nach BBkG ist die Bundesbank befugt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Statistik en auf dem Gebiet des Bank-und Geldwesen s bei allen Banken anzuordnen und durchzuführen. Dies erfolgt durch die laufenden monatlichen Statistik en sowie durch Sondererhebungen u. dgl. Die Bundesbank kann die Ergebnisse der.....
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